Informationen

Was ist Kurzzeitwohnen?

Menschen mit Beeinträchtigung oder Menschen mit psychischer Beeinträchtigung können für kurze Zeit
in einer betreuten Wohngemeinschaft wohnen. Kurze Zeit heißt: für ein paar Tage oder für ein paar Wochen.

Beim Kurzzeitwohnen leben Menschen mit Beeinträchtigung oder Menschen mit psychischer Beeinträchtigung als Gast
in einer betreuten Wohngemeinschaft. In dieser Wohngemeinschaft ist immer eine Betreuungsperson anwesend,
auch in der Nacht und am Wochenende.

Sie können sich einen Platz für Kurzzeitwohnen reservieren.

Den Platz können Sie höchstens 6 Monate im Voraus reservieren.

Für eine Reservierung müssen Sie eine Anfrage an die Einrichtung senden.
Die Kontaktdaten finden Sie so:
Suchen Sie sich zuerst einen Kurzzeitwohnplatz aus.
Wenn Sie einen Kurzzeitwohnplatz benötigen, dann klicken Sie auf "Suche Kurzzeitwohnen".
Wenn Sie einen Akut-Kurzzeitwohnplatz benötigen, dann klicken Sie auf "Suche Akut-Kurzzeitwohnen".
Geben Sie dort alle nötigen Daten ein und klicken danach auf "Suche".
Sie kommen dann zum Suchergebnis.
Dort sehen Sie eine Landkarte eine Liste mit den Einrichtungen.
Suchen Sie sich eine Einrichtung aus.
Klicken Sie dafür auf einen Ort auf der Landkarte oder auf eine Einrichtung auf der Liste.
So kommen Sie zu den Kontaktdaten der Einrichtung.
Dann müssen Sie dort anrufen oder eine E-Mail schicken.

Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Einrichtung wird sich dann mit Ihnen telefonisch oder per E-Mail in Verbindung setzen.
Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin wird dann alles Nötige mit Ihnen klären.

Achtung:
Der Platz für das Kurzzeitwohnen ist erst dann fix für Sie reserviert, nachdem Sie eine Zusage für den Platz bekommen haben.

Was ist Akut-Kurzzeitwohnen?

Akut–Kurzzeitwohnen ist für Menschen mit Beeinträchtigung und Menschen mit psychischer Beeinträchtigung die dringend einen Wohnplatz benötigen. Egal wie viel Pflege oder Betreuung die Person braucht.

Akut–Kurzzeitwohnen ist für Notfälle gedacht.
Zum Beispiel wenn ein pflegender Angehöriger plötzlich ins Krankenhaus muss und kein anderer da ist, der die Pflege übernehmen kann.

Wenn Sie einen Akut-Kurzzeitwohnplatz benötigen, schicken Sie der Einrichtung ein E-Mail oder rufen Sie an.

Beim Akut-Kurzzeitwohnen ist keine Reservierung möglich.

Dauer von Kurzzeitwohnen

Die Dauer von Kurzzeitwohnen wird extra vereinbart.
Kurzzeitwohnen kann höchstens 2 Monate pro Jahr in Anspruch genommen werden.
In Ausnahmefällen kann Kurzzeitwohnen bis zu 6 Monate in Anspruch genommen werden.

Meistens wird ein Kurzzeit-Wohnplatz einige Tage bis 2 Wochen in Anspruch genommen.

Kosten für Kurzzeitwohnen

Für das Kurzzeitwohnen muss man einen Beitrag zahlen.
Dieser Beitrag ist aus dem Einkommen und dem Pflegegeld zu bezahlen.
Es werden nur die Tage verrechnet, die Sie in Anspruch genommen haben.
Ihre laufenden Kosten werden bei der Beitragsberechnung berücksichtigt.