Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Land Oberösterreich  ist bemüht, die Website im Einklang mit § 15b Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Richtlinie (EU) 2016/2102) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Homepage „Kurzzeitwohnen“ www.kurzzeitwohnen-chg.at

Das Land Oberösterreich orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu erreichen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 15b Abs. 2 Oö. Antidiskriminierungsgesetz i.V.m. § 1 Oö. WEBVO 2020 bzw. Art 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2016/2102 (EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind – sofern sie auf der Website verwendet werden – aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Unvereinbarkeiten mit Richtlinie 1.4 Unterscheidbar Erfolgskriterium 1.4.4 Textgröße ändern: Die Schriftgröße der Landkarte (Suchergebnis Kurzzeitwohnen und Akut-Kurzzeitwohnen) und darin enthaltenen Tooltipps wurde in Abhängigkeit mit der Viewport-Breite angegeben. Auf kleinen Displays wird dadurch der Text sehr klein angezeigt. Die als Tooltipps dargestellten Suchergebnisse sind jedoch alternativ unter der Karte in einer Tabelle aufgelistet.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Keine

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

Keine

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt. Die Erklärung wurde anhand einer externen Evaluierung durch das Kompetenznetzwerk KI-I erstellt. Überprüft wurden

  • Startseite
  • Informationen
  • Suche Kurzzeitwohnen
  • Suchergebnis Kurzzeitwohnen
  • Detailseite eines Suchergebnis
  • Inhaltsverzeichnis

Einzelne Seiteninhalte werden vom Herausgeber dieser Website bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft. Die Erklärung wurde zuletzt am 13.10.2020 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an so.post@ooe.gv.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website www.kurzzeitwohnen-chg.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt

Amt der Oö. Landesregierung
Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Telefon 0732/ 77 20 - 152 21
Fax 0732/ 77 20 - 21 56 19
E-Mail: so.post@ooe.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Oberösterreich bietet Beratung und Unterstützung, wenn Ihr Anliegen nicht binnen 2 Monaten zufriedenstellend behandelt wurde:

Informationen der Oö. Antidiskriminierungsstelle zum Beschwerdeverfahren